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Verkehrstherapeutische Behandlung



1 .   Das Ziel der Behandlung

Durch die verkehrstherapeutische Behandlung und Nachschulung soll bewirkt werden, daß der alkohol- bzw. drogenauffällige Kraftfahrer die Gefährdung der Verkehrsöffentlichkeit durch sein Konsum-Verhalten erkennt und einsichtig aufarbeitet. Er soll sich im Verlauf der Behandlung mit den Ursachen und Umständen seiner Zuwiderhandlungen kritisch auseinandersetzen und darüber eine deutliche Veränderung in seiner Einstellung und in seinem Verhalten gegenüber "Alkohol bzw. Drogen am Steuer" erkennen lassen. Behandlungsziel ist schließlich die Wieder-herstellung aller wesentlichen Voraussetzungen für ein zukünftig verkehrsgerechtes Verhalten, so daß insbesondere die Gefahr einer erneuten Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Der verkehrsauffällige "Punkte-Fahrer" ohne Alkohol oder sonstige Drogen soll in der verkehrstherapeutischen Behandlung und Nachschulung sein regelwidriges Verkehrsverhalten korrigieren lernen. Er soll lernen, sich im Straßenverkehr als Sozialpartner der übrigen Verkehrsteilnehmer zu begreifen und dadurch das vorgegebene Regelsystem als unabdingbar notwendig beachten zu müssen. Dies erfordert nun von jedem Verkehrsteilnehmer und jeder Verkehrsteilnehmerin eine bestimmte Anpassungsleistung. Häufige Regelverstöße lassen jedoch auf diesbezügliche Anpassungsdefizite schließen, die in der Behandlung systematisch aufgearbeitet und ausgeglichen werden sollen. Eine „Verkehrspsychologische Beratung” nach § 4 StVG führt sogar zu einem Abzug von 2 Punkten in Flensburg (VZR).

 

2 .   Der Verlauf der Behandlung

Die verkehrstherapeutische Behandlung und Nachschulung wird in sogenannten Einzelsitzungen und Klein-Gruppen durchgeführt. In den Erstgesprächen werden die Lebenslauf-Daten (Biographie) und die Trink- bzw. Drogenkonsum-Gewohnheiten (Alkohol-/Drogen-Geschichte) des verkehrs- auffälligen Klienten im Überblick erhoben und im Zusammenhang mit seinen Verkehrsdelikten besprochen (Deliktbelastung). Je nach Ausmaß der Trink- bzw. Drogenproblematik (z.B. wiederholte Verkehrsauffälligkeit oder erhebliche Alkohol- oder Drogengewöhnung) wird ggf. über die gleichzeitige Teilnahme an den Sitzungen einer speziellen Selbsthilfegruppe entschieden.

Im Wechsel mit Einzelgesprächen soll der Klient in der Gruppensitzung und im Erfahrungsaustausch mit anderen (maximal 4) Teilnehmern sein Verkehrsverhalten reflektieren und selbstkritisch hinterfragen. Nach jeder Sitzung erhält der Klient einen Katalog von 3 bis 5 Fragen, welche sich auf die Therapie- bzw. Gesprächsinhalte der vorangegangenen Therapie-Stunde beziehen und von ihm jeweils bis zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet werden sollen (Lese- und Rechtschreibschwächen werden hier selbstverständlich berücksichtigt). Hierdurch soll sichergestellt werden, daß der Klient auch im Zeitraum zwischen den einzelnen Sitzungen sich mit seinem verkehrsgefährdenden Fahr-Verhalten und den ihm zugrundeliegenden persönlichen Ursachen kritisch auseinandersetzt.

Nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung erhält der Klient (ggf. zusammen mit den dokumentierten Blutwerten bzw. Drogen-Screenings) einen Therapie-Bericht zur Vorlage bei der Begutachtungsstelle und ggf. zur Verkürzung der vom Gericht verhängten Sperrzeit (Sperrzeit-Verkürzung). Grundlage der verkehrstherapeutischen Behandlung ist das seit nunmehr 17 Jahren bewährte und bundesweit vorgestellte Konzept nach dem „GRG-Interventionsmodell”.